Neue EU Verpackungsregeln 2026 für Gastronomie und Lieferanten
Was seit August gilt, welche Termine folgen und wie Betriebe jetzt ohne Hektik richtig vorgehen
Neue EU-Verpackungsregeln 2026: Was Gastronomie und Lieferanten jetzt wissen müssen
Verpackungen gehören zum Gastroalltag wie Mise en Place und Warenannahme. Meist denkt man erst dann über sie nach, wenn der Deckel nicht hält, die Sauce ausläuft oder der Gast nach einer Mehrweglösung fragt. Seit 12. August 2026 gibt es einen weiteren Grund, genauer hinzusehen: Die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, wird schrittweise angewendet.
Die gute Nachricht zuerst: Niemand muss über Nacht das Lager leerräumen oder jedes Take-away-Gebinde abschaffen. Die weniger gute Nachricht: Abwarten ist keine gute Einkaufsstrategie. Die Regeln betreffen Verpackungshersteller, Importeure, Händler und Gastronomiebetriebe an unterschiedlichen Stellen. Wer jetzt Lieferantenunterlagen prüft, Verpackungen sauber erfasst und Mehrwegabläufe testet, erspart sich später teure Improvisation.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Seit 12. August 2026 gelten in der EU strenge PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
- Bis 12. Februar 2027 müssen Take-away-Betriebe ein System vorsehen, mit dem Gäste eigene geeignete Behälter befüllen lassen können.
- Bis 12. Februar 2028 muss grundsätzlich auch eine Mehrwegverpackung innerhalb eines Wiederverwendungssystems angeboten werden. Für Kleinstunternehmen enthält Artikel 33 eine Ausnahme.
- Ab 2030 greifen weitere Vorgaben, darunter Beschränkungen bestimmter Einwegkunststoffverpackungen im Vor-Ort-Verzehr und bei Einzelportionen.
- Für die Praxis zählen jetzt drei Dinge: schriftliche Lieferantenbestätigungen, eine aktuelle Verpackungsliste und ein klarer Ablauf für Mehrweg und kundeneigene Behälter.
Was ist die PPWR überhaupt?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Die Verordnung (EU) 2025/40 ersetzt weitgehend die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ihr Ziel ist breiter als ein einzelnes Plastikverbot: Verpackungen sollen sicherer, materialärmer, besser recyclingfähig und häufiger wiederverwendbar werden.
Betroffen sind grundsätzlich Verpackungen aus allen Materialien und entlang ihres gesamten Lebenszyklus. Für die Gastronomie sind besonders Lebensmittelkontakt, Take-away, Vor-Ort-Verzehr, Portionsverpackungen und Mehrwegsysteme relevant. Für Händler und Hersteller kommen Produktkonformität, Dokumentation, Kennzeichnung und Logistik hinzu.
Was seit August 2026 bereits gilt: PFAS im Fokus
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Sie wurden unter anderem eingesetzt, um Papier und Karton fett- oder wasserabweisend zu machen. Typische Anwendungsfelder waren Take-away-Schalen, Fast-Food-Papiere, Backpapier, Popcornbeutel oder Pizzakartons. Das Problem: Viele PFAS bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab und werden deshalb oft als Ewigkeitschemikalien bezeichnet.
Seit 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die in Artikel 5 der PPWR festgelegten PFAS-Grenzwerte erreicht oder überschritten werden. Die Verordnung nennt dafür mehrere Messgrenzen, unter anderem für einzelne PFAS, die Summe bestimmter PFAS und den PFAS-Gesamtgehalt.
Für eine Restaurantküche bedeutet das nicht, dass sie selbst Laboranalysen beauftragen muss. Praktisch entscheidend ist die Lieferkette. Wer Verpackungen einkauft oder weiterverkauft, sollte sich vom Hersteller oder Lieferanten schriftlich bestätigen lassen, dass die betroffenen Artikel den geltenden Anforderungen entsprechen. Eine Produktbezeichnung wie „Papier“, „Bio“ oder „kompostierbar“ ist dafür kein Nachweis.
Was Gastronomen jetzt beim Einkauf fragen sollten
- Ist die Verpackung ausdrücklich für den vorgesehenen Lebensmittelkontakt geeignet, etwa für heiße, fettige, saure oder tiefgekühlte Speisen?
- Bestätigt der Lieferant die Einhaltung der PPWR und der PFAS-Grenzwerte seit 12. August 2026?
- Gibt es eine Konformitätserklärung, Spezifikation oder andere belastbare Produktdokumentation?
- Für welche Temperaturen, Kontaktzeiten und Speisenarten ist die Verpackung freigegeben?
- Wie wird die Verpackung gesammelt, recycelt oder in einem Mehrwegsystem zurückgeführt?
Februar 2027: Gäste bringen eigene Behälter mit
Bis 12. Februar 2027 müssen Take-away-Anbieter ein System vorsehen, bei dem Gäste eigene Behältnisse für heiße oder kalte Getränke und fertig zubereitete Speisen mitbringen können. Das Angebot darf nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen erfolgen als dieselbe Speise oder dasselbe Getränk in einer Einwegverpackung. Außerdem muss am Verkaufsort gut sichtbar darüber informiert werden.
Das klingt im ersten Moment nach einer einfachen Sache: Dose auf, Essen hinein, fertig. In einer professionellen Küche braucht es trotzdem einen definierten Ablauf. Wo wird das Gefäß entgegengenommen? Wer prüft, ob es sauber, unbeschädigt und für die Speise geeignet ist? Wie verhindert man, dass ein fremdes Behältnis die saubere Produktionszone berührt?
Die PPWR erlaubt es dem Betrieb, die Befüllung abzulehnen, wenn die veröffentlichten Regeln nicht eingehalten werden oder das Behältnis unhygienisch beziehungsweise ungeeignet erscheint. Gleichzeitig müssen die Hygienestandards und zulässigen Behälterarten verständlich kommuniziert werden. Gute Vorbereitung heißt daher: eine kurze Betriebsanweisung, eine sichtbare Gästeinformation und eine fünfminütige Teamschulung.
Februar 2028: Mehrweg wird zum regulären Angebot
Bis 12. Februar 2028 müssen Take-away-Betriebe grundsätzlich die Möglichkeit anbieten, Getränke und fertig zubereitete Speisen in einer wiederverwendbaren Verpackung innerhalb eines Wiederverwendungssystems zu erhalten. Auch dieses Angebot darf nicht teurer oder ungünstiger sein als die vergleichbare Einwegvariante. Ein sichtbarer Hinweis am Verkaufspunkt gehört dazu.
Wichtig für kleine Betriebe: Artikel 33 nimmt Endvertreiber aus, die unter die dort genannte Definition eines Kleinstunternehmens fallen. Diese Ausnahme betrifft das verpflichtende Mehrwegangebot nach Artikel 33. Sie sollte nicht pauschal auf andere Pflichten, insbesondere nicht automatisch auf die Regelung zu kundeneigenen Behältern, übertragen werden. Betriebe sollten ihre Einstufung im Zweifel fachlich prüfen lassen.
Mehrweg ist außerdem kein bloßer Behälter, sondern ein Prozess: Ausgabe, Pfand oder Rückgabeanreiz, Rücknahme, Lagerung, Reinigung, Prüfung und erneute Bereitstellung müssen zusammenpassen. Ein System, das im Marketing gut aussieht, aber in der Stoßzeit die Ausgabe blockiert, wird vom Team und von den Gästen nicht angenommen.
Ab 2030: Weniger Einweg im Gastraum
Ab 1. Januar 2030 werden bestimmte Verpackungsformate eingeschränkt. Für die Gastronomie besonders relevant sind Einwegkunststoffverpackungen, die im Betrieb befüllt und dort verzehrt werden, etwa Einwegbecher, Teller und Schalen in bewirtschafteten Speisebereichen. Ebenfalls betroffen sind bestimmte Einzelportionen aus Kunststoff für Saucen, Zucker, Gewürze, Kaffeesahne oder Aufstriche. Für Take-away und medizinisch begründete Hygienefälle gibt es definierte Ausnahmen.
Das bedeutet nicht, dass ab 2030 jede Einwegverpackung verschwindet. Material, Verwendungszweck und Ausnahmetatbestände sind entscheidend. Genau deshalb lohnt es sich, die Verpackungsliste nicht nur nach Artikelnummer, sondern auch nach Material, Einsatzort und Verwendungszweck zu führen.
Praxischeck für Gastronomiebetriebe
- Bestand aufnehmen: Alle Take-away-, Liefer- und Portionsverpackungen mit Material, Lieferant und Einsatzbereich erfassen.
- Nachweise einholen: Bei Lebensmittelkontaktverpackungen aktuelle Lieferantenbestätigungen und Spezifikationen anfordern.
- Risikoartikel zuerst prüfen: Fettabweisende Papiere, beschichtete Kartons, Pizzakartons, Becher und Portionsverpackungen priorisieren.
- Eigenbehälter-Ablauf festlegen: Annahme, Sichtprüfung, Befüllung und Ablehnungsgründe definieren.
- Team schulen: Service, Küche und Kassa müssen dieselbe kurze Antwort geben können.
- Mehrweg real testen: Nicht im Besprechungsraum, sondern in einer echten Stoßzeit mit Rücknahme und Reinigung.
- Information vorbereiten: Gut sichtbare, verständliche Hinweise am Verkaufsort einplanen.
- Originaltext der EU-Verordnung
Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Die neue EU-Verpackungsverordnung wird seit 12. August 2026 schrittweise angewendet
Für Take-away und Lieferdienste sollen Einweg und Mehrweg zu vergleichbaren Bedingungen angeboten werden, wie die EU-Kommission in ihrer Übersicht erläutert.
Zum Umgang mit bestehenden Beständen enthalten die offiziellen PPWR-Leitlinien der EU-Kommission weitere Erläuterungen.
SUPPLY. SUPPORT. SUCCESS.