Paketsteuer in Österreich: Was sie für Händler, Käufer und GASTORO bedeutet
Paketsteuer in Österreich: Was steckt dahinter – und betrifft sie auch GASTORO?
Wer in den vergangenen Tagen online bestellt hat, ist ihr vielleicht schon begegnet: der neuen Paketsteuer. Seit 1. Oktober 2026 gilt sie in Österreich. Zwei Euro pro Paket heißt es häufig – und schon entsteht der Eindruck, dass jetzt jede Onlinebestellung automatisch teurer wird.
Ganz so einfach ist es zum Glück nicht.
Vor allem für Gastronomen, kleinere Händler und Produzenten lohnt sich ein genauerer Blick. Denn die neue Abgabe trifft keineswegs jedes verschickte Paket. Und auch für Händler und Käufer auf GASTORO sieht die Situation derzeit wesentlich entspannter aus, als der Begriff „Paketsteuer“ zunächst vermuten lässt.
Erst einmal: Muss jetzt jeder für sein Paket 2 Euro mehr bezahlen?
Nein.
Die Paketsteuer wurde vor allem für sehr große Versandhändler und Onlineplattformen geschaffen. Entscheidend ist dabei eine beachtliche Grenze: Erst bei mehr als 100 Millionen Euro relevantem Versandhandelsumsatz in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr wird die neue Steuer grundsätzlich zum Thema.
Der kleine Feinkostproduzent, der seine Spezialitäten online verkauft, der Gastronomieausstatter mit eigenem Webshop oder die regionale Manufaktur fallen also nicht plötzlich unter die Paketsteuer, nur weil sie Waren mit Post oder Paketdienst verschicken.
Das ist vermutlich die wichtigste Nachricht für viele unserer Händler.
Und woher kommen dann die 2,40 Euro?
Auch das sorgt derzeit für Verwirrung.
Die Paketsteuer selbst beträgt grundsätzlich 2 Euro. Gibt ein Händler diese Kosten jedoch an seine Kunden weiter, kann darauf zusätzlich Umsatzsteuer anfallen. Bei 20 Prozent Umsatzsteuer werden aus den zwei Euro dann 2,40 Euro für den Kunden.
Wer also beim Checkout plötzlich eine neue Gebühr von 2,40 Euro entdeckt, sollte nicht glauben, dass Österreich heimlich noch einmal 40 Cent draufgeschlagen hat. Es liegt an der steuerlichen Behandlung der weitergegebenen Kosten.
Für Gastronomen gibt es einen wichtigen Unterschied
Und jetzt wird es für unsere Branche interessant.
Die neue Regelung zielt auf den B2C-Versandhandel ab – also vereinfacht gesagt auf Verkäufe an private Endkunden.
Wenn ein Restaurant, Hotel, Café oder Cateringbetrieb Waren für sein Unternehmen bestellt, befinden wir uns dagegen im klassischen B2B-Geschäft. Solche Geschäftskundenbestellungen sind grundsätzlich nicht das eigentliche Ziel der Paketsteuer.
Das ist für GASTORO besonders relevant. Schließlich kaufen auf unserem Marktplatz sowohl Gastronomen und Hoteliers als auch Privatpersonen ein.
Wer als Gastronom beispielsweise Lebensmittel, Geschirr, Verpackungen oder Küchenausstattung für seinen Betrieb bestellt, sollte daher eine normale Versandgebühr nicht plötzlich mit der neuen Paketsteuer verwechseln.
Bei Marktplätzen wird es etwas komplizierter
Ein Punkt hat uns bei GASTORO natürlich besonders interessiert: Was passiert bei einem Online-Marktplatz?
Denn hier hat der Gesetzgeber eine eigene Regel vorgesehen.
Vereinfacht gesagt können Verkäufe, die über einen elektronischen Marktplatz abgewickelt werden, für die Paketsteuer dem Marktplatz zugerechnet werden.
Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Ohne diese Regel könnte ein riesiger Marktplatz Millionen Pakete vermitteln, während jeder einzelne Händler für sich weit unter der Umsatzgrenze bleibt.
Deshalb schaut der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auf die Plattform als Ganzes.
Und genau an diesem Punkt wird die 100-Millionen-Euro-Grenze auch für GASTORO interessant.
Betrifft die Paketsteuer GASTORO?
Nach unserem derzeitigen Stand: nein.
Solange die für das Paketsteuergesetz relevanten und GASTORO zugerechneten österreichischen Versandhandelsumsätze im maßgeblichen Vorjahr unter 100 Millionen Euro bleiben, entsteht daraus grundsätzlich keine Paketsteuerpflicht.
Für unsere Käufer heißt das:
Eine Bestellung auf GASTORO wird nicht automatisch um zwei Euro teurer, nur weil seit Oktober die Paketsteuer existiert.
Und für unsere Händler bedeutet es ebenso: Bitte nicht vorsorglich zwei oder 2,40 Euro „Paketsteuer“ auf jede Bestellung aufschlagen.
Normale Versandkosten sind natürlich etwas anderes. Wer für den Versand beispielsweise 7,95 Euro berechnet, kann das entsprechend seinen Lieferbedingungen weiterhin tun. Die Paketsteuer ist aber eine eigenständige Abgabe und sollte nicht damit vermischt werden.
Sollte GASTORO eines Tages die gesetzlich relevante Umsatzgrenze erreichen, werden wir uns sehr gerne mit diesem Luxusproblem beschäftigen. Bis dahin beobachten wir natürlich, wie sich die neue Regelung entwickelt.
Das gleiche Produkt – aber unterschiedliche Kosten?
Hier zeigt sich eine durchaus interessante Nebenwirkung.
Stellen wir uns einen kleinen österreichischen Produzenten vor, der hervorragendes Kürbiskernöl verkauft.
Über seinen eigenen Webshop liegt er weit unter der 100-Millionen-Euro-Grenze.
Verkauft er das gleiche Öl über einen kleineren spezialisierten Marktplatz, kann die Situation ähnlich aussehen.
Bietet er es aber über eine sehr große Onlineplattform an, kann aufgrund der besonderen Plattformregel die Paketsteuer dort relevant werden.
Das Ergebnis könnte kurios sein:
Das gleiche Produkt vom gleichen Hersteller kann je nach Verkaufsplattform unterschiedliche Gesamtkosten verursachen.
Für kleinere Händler und spezialisierte Marktplätze könnte das durchaus eine Chance sein. Ob daraus langfristig tatsächlich ein Wettbewerbsvorteil entsteht, wird sich allerdings erst zeigen.
Was ist mit Retouren?
Auch hier steckt ein Detail im Gesetz, das besonders große Onlinehändler interessieren dürfte.
Wurde ein Paket erfolgreich zugestellt und schickt der Kunde die Ware danach zurück, verschwindet die Paketsteuer grundsätzlich nicht einfach wieder.
Gerade Branchen mit hohen Retourenquoten dürften das spüren. Wer Lebensmittel, Verbrauchsmaterial oder Gastronomiebedarf verkauft, hat meist eine ganz andere Retourenstruktur als beispielsweise große Modeplattformen.
Auch daran erkennt man recht gut, wen die neue Steuer hauptsächlich treffen soll.
Online bestellen und selbst abholen?
Bei Click & Collect sieht die Sache wiederum anders aus.
Bestellt jemand online und holt seine Ware anschließend selbst beim Händler ab, fehlt die Paketzustellung. Damit entsteht grundsätzlich auch keine entsprechende Paketsteuer.
Die Bezeichnung „Paketsteuer“ ist also gar nicht so schlecht gewählt – nur sollte man daraus eben nicht ableiten, dass ab sofort jedes Paket in Österreich besteuert wird.
Was will Österreich damit eigentlich erreichen?
Hinter der Steuer steckt eine größere Diskussion.
Der Onlinehandel ist in den vergangenen Jahren massiv gewachsen. Große internationale Plattformen bewegen enorme Paketmengen, während regionale Händler, Produzenten und der stationäre Handel unter völlig anderen Voraussetzungen konkurrieren.
Mit der neuen Abgabe sollen unter anderem große Versandhändler stärker belastet und zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Die Maßnahme steht außerdem im Zusammenhang mit der Finanzierung anderer steuerlicher Änderungen, darunter die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel.
Auf dem Papier klingt die Idee nachvollziehbar.
In der Praxis gibt es allerdings einen Haken: Unternehmen können versuchen, die zusätzlichen Kosten einfach an ihre Kunden weiterzugeben.
Und spätestens dann stellt sich die Frage, wer die Paketsteuer tatsächlich bezahlt.
Der große internationale Konzern?
Oder doch wieder derjenige, der am Ende auf „Jetzt kaufen“ klickt?
Vielleicht profitieren kleinere Händler sogar davon
Für kleinere österreichische Händler könnte die hohe Umsatzgrenze durchaus interessant sein.
Sie werden nicht automatisch mit derselben zusätzlichen Abgabe belastet wie die größten Versandunternehmen. Gleichzeitig könnten zusätzliche Gebühren bei großen Plattformen dazu führen, dass Kunden stärker vergleichen, wo sie bestellen und bei wem sie kaufen.
Für uns ist genau dieser Gedanke spannend.
GASTORO soll nicht einfach ein weiterer anonymer Onlineshop sein. Wir möchten Gastronomen, Hoteliers, Produzenten, Fachhändler und private Genießer näher zusammenbringen.
Wenn ein Restaurant österreichisches Öl, Verpackungen, Küchengeräte oder Gewürze benötigt, sollte nicht ausschließlich der billigste Artikelpreis entscheiden. Herkunft, Qualität, Lieferbedingungen, Verpackungseinheiten, Service und natürlich der tatsächliche Gesamtpreis gehören genauso dazu.
Vielleicht sorgt die Paketsteuer also zumindest dafür, dass wir wieder etwas genauer hinschauen, woher unsere Waren kommen und über wen wir sie bestellen.
Und jetzt interessiert uns eure Meinung
Denn bei diesem Thema gibt es nicht nur eine richtige Sichtweise.
Wer regelmäßig für ein Restaurant oder Hotel einkauft, betrachtet die Sache vermutlich anders als ein Produzent, der täglich Pakete verschickt. Und ein Privatkunde, der zweimal im Monat online bestellt, hat wieder eine andere Perspektive.
Deshalb möchten wir die Frage an euch weitergeben:
Ist die Paketsteuer ein sinnvoller Schritt, um große Onlineplattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen?
Oder ist sie am Ende nur eine weitere Gebühr, die auf der Rechnung des Kunden landet?
Händler: Würde eine zusätzliche Paketgebühr beeinflussen, über welche Plattform ihr eure Produkte verkauft?
Gastronomen und Hoteliers: Spielt eine solche Gebühr bei der Wahl eures Lieferanten überhaupt eine Rolle – oder sind Lieferzuverlässigkeit, Qualität und Gesamtpreis wichtiger?
Private Käufer: Würden euch zusätzliche 2,40 Euro dazu bringen, bei einem kleineren Händler oder auf einer anderen Plattform zu bestellen?
👇 Schreibt uns eure Meinung unten in die Kommentare.
Uns interessieren ausdrücklich auch unterschiedliche und kritische Meinungen. Denn gerade bei neuen Regelungen zeigt sich oft erst im Alltag, ob eine gute Idee auf dem Papier auch eine gute Lösung in der Praxis ist.
Quellen & weiterführende Informationen
Bundesministerium für Finanzen – Paketsteuer: Kurzdarstellung und FAQs
Unternehmensserviceportal – Paketsteuer
WKO – Paketsteuer ab Oktober 2026
Europäisches Verbraucherzentrum – Informationen zur Paketabgabe